Behindertenpauschbetrag 2021: Alles zur Erhöhung!
Der Behinderten-Pauschbetrag senkt die Steuerlast.
Gesundheit ist das höchste Gut, das es zu beschützen gilt. Nur mit ihr lässt sich das Leben in all seinen Facetten genießen. Mal eine Erkältung und ab und zu ein unruhiger Magen - das stecken wir relativ schnell wieder weg. Nach ein paar Tagen sind wir erholt und der Alltag kann weitergehen.
Anders sieht es schon aus, wenn jemand ernsthaft erkrankt oder gar von Geburt an mit einer Behinderung leben muss. Damit einher geht meistens auch der Verlust von Lebensqualität. Auch finanzielle Nöte ziehen Erkrankungen oder Behinderungen mit sich. Medikamente und teure Therapien müssen bezahlt werden. Gesundheit ist nicht nur nicht selbstverständlich, vielmehr kann sie auch kostspielig sein.
Das alles sind Gründe, weswegen der Staat den Menschen unter die Arme greift und sie mit ihren Sorgen und Ängsten nicht alleine im Regen stehen lässt. Deswegen gibt es den Behinderten-Pauschbetrag, der die entstandenen Kosten weitestgehend auffangen soll. Wie hoch dieser ist und was es dabei zu beachten gibt, erfährst du hier.
Behinderten-Pauschbetrag
Der Behinderten-Pauschbetrag deckt in der Regel sämtliche Ausgaben ab, die im Zusammenhang mit einem Handicap entstanden sind. Das sind beispielsweise Kosten für Medikamente oder Therapien.
Aber nicht alle Ausgaben können in der Steuererklärung im Rahmen des Pauschbetrags angegeben werden. So sind Kosten für eine Kur, eine Krankheit im Allgemeinen oder eine Haushaltshilfe ausschließlich als außergewöhnliche Belastung absetzbar. Das ist allerdings auch erst dann möglich, wenn die finanzielle Belastung höher ist als die zumutbare Bemessungsgrenze.
Weitere Informationen zu diesem Thema findest du in unserer Rubrik “Außergewöhnliche Belastungen”.
Wie hoch ist der Behinderten-Pauschbetrag?
Eine pauschale Antwort auf diese Frage gibt es nicht. Das liegt vor allem daran, dass Gutachter vorab immer den Grad der Behinderung einer Person bestimmen müssen. Und eben dieser Grad der Behinderung wird individuell ermittelt und gibt darüber Auskunft, wie stark die betroffene Person in seinem Alltag eingeschränkt wird.
Höhe des Behinderten-Pauschbetrags abhängig von GdB:
- 310 Euro: GdB 25 und 30
- 430 Euro: GdB 35 und 40
- 570 Euro: GdB 45 und 50
- 720 Euro: GdB 55 und 60
- 890 Euro: GdB 65 und 70
- 1.060 Euro: GdB 75 und 80
- 1.230 Euro: GdB 85 und 90
- 1.420 Euro: GdB 95 und 100
Hinweis: Für behinderte Menschen, deren Grad der Behinderung unter 50 liegt, gibt es den Pauschbetrag nur dann, wenn folgende Bedingungen erfüllt werden:
- es besteht Anspruch auf gesetzliche Rente (z. B. Unfallrente, allerdings ist damit nicht die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung gemeint)
- Behinderung schränkt körperliche Beweglichkeit ein
- oder Behinderung ist aufgrund einer Berufskrankheit entstanden
Weitere nützliche Informationen auf einen Blick
- um vom Pauschbetrag profitieren zu können, muss der Steuererklärung im ersten Jahr eine Kopie des Schwerbehindertenausweise vorgelegt werden (möglich ist auch Bescheinigung des Versorgungsamtes oder Bescheid der Pflegekasse)
- sind die Ausgaben höher als der Pauschbetrag, können Kosten als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden (Nachweise müssen einzeln vorgelegt werden)
- Kind mit Behinderung hat ebenfalls Anspruch auf Behinderten-Pauschbetrag (dieser ist dann auf Elternteil übertragbar)
- Pauschbetrag gilt immer nur für ein Kalenderjahr